gf1:datenschutz2

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 Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sorgt dafür, dass die im Datenschutzgesetz verankerten Leitplanken eingehalten werden. Ausserdem berät er Privatpersonen und Bundesorgane im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der EDÖB soll also informieren und sensibilisieren, aber auch einschreiten, wenn Inhaber von Datensammlungen die Grundsätze des Datenschutzes nicht einhalten (siehe auch EDÖB - Datenschutz).  Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) sorgt dafür, dass die im Datenschutzgesetz verankerten Leitplanken eingehalten werden. Ausserdem berät er Privatpersonen und Bundesorgane im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Der EDÖB soll also informieren und sensibilisieren, aber auch einschreiten, wenn Inhaber von Datensammlungen die Grundsätze des Datenschutzes nicht einhalten (siehe auch EDÖB - Datenschutz). 
-Wie bereits erwähnt, hat jeder von uns das Recht zu erfahren, wer was über einen weiss und zu welchen Zwecken die entsprechenden Daten bearbeitet werden. Wir können vom Inhaber einer Datensammlung die Herausgabe unserer persönlichen Daten verlangen, diese korrigieren oder löschen lassen. Der [[https://www.srf.ch/news/wirtschaft/datenschutz-116-datenauskunftsbegehren-erhalten-ein-selbsttest| Beitrag]] zeigt, wie dies ein SRF-Journalist gemacht hat, wie er vorging und was die Ergebnisse waren. +
 <accordion> <accordion>
 <panel title = "Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)  und der Datenschutz"> <panel title = "Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)  und der Datenschutz">
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 <accordion> <accordion>
-<panel title = "Datenschutz in der Bundesverfassung  und der Datenschutz">+<panel title = "Datenschutz in der Bundesverfassung">
  
 **Art. 13 Schutz der Privatsphäre** **Art. 13 Schutz der Privatsphäre**
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 </accordion> </accordion>
 <accordion> <accordion>
-<panel title = "Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)  und der Datenschutz">+<panel title = "Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)">
 **Art. 1 Zweck** **Art. 1 Zweck**
 Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. (…) Dieses Gesetz bezweckt den Schutz der Persönlichkeit und der Grundrechte von Personen, über die Daten bearbeitet werden. (…)
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 === Aufgaben - Praxistipps, Beispiele und kritische Überlegungen === === Aufgaben - Praxistipps, Beispiele und kritische Überlegungen ===
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 Vervollständigen Sie die folgenden Tipps mit Beispielen und eigenen Überlegungen, notieren Sie dies in OneNote Vervollständigen Sie die folgenden Tipps mit Beispielen und eigenen Überlegungen, notieren Sie dies in OneNote
 Praxistipps zur Stärkung der Datenschutzkompetenzen: Praxistipps zur Stärkung der Datenschutzkompetenzen:
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 +</hidden>
 === Aufgabe - Fallbeispiele === === Aufgabe - Fallbeispiele ===
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 Lesen und studieren Sie das folgende Beispiel. Diskutieren Sie anschliessend die Fragen zu zweit und halten Sie Wichtiges in OneNote fest: \\  Lesen und studieren Sie das folgende Beispiel. Diskutieren Sie anschliessend die Fragen zu zweit und halten Sie Wichtiges in OneNote fest: \\ 
 **Fall A**\\   **Fall A**\\  
 +
 Eine Spielgruppenleiterin erstellt auf Whatsapp eine Gruppe mit allen Eltern-Telefonnummern der Kinder, ohne explizite Einwilligung der Eltern. Über diesen Kanal werden auch Fotos und Bilder der Kinder geteilt, wobei auch hier keine explizite Einwilligung der Eltern vorliegt. Eine Spielgruppenleiterin erstellt auf Whatsapp eine Gruppe mit allen Eltern-Telefonnummern der Kinder, ohne explizite Einwilligung der Eltern. Über diesen Kanal werden auch Fotos und Bilder der Kinder geteilt, wobei auch hier keine explizite Einwilligung der Eltern vorliegt.
 //Nehmen Sie ausführlich Stellung zu diesem Fall. Die beiden folgenden Fragen können helfen:// //Nehmen Sie ausführlich Stellung zu diesem Fall. Die beiden folgenden Fragen können helfen://
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   * Welche Risiken bestehen?    * Welche Risiken bestehen? 
   * Welche Daten geben Herr und Frau Müller hier preis?   * Welche Daten geben Herr und Frau Müller hier preis?
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 **Fall D** **Fall D**
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 Der EDÖB (Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte) empfielt bei Reisen (an die Fussball-WM) nach Katar ein Zweit-Smarphone zu nutzen. Warum? \\  Der EDÖB (Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte) empfielt bei Reisen (an die Fussball-WM) nach Katar ein Zweit-Smarphone zu nutzen. Warum? \\ 
 //Nehmen Sie ausführlich Stellung zu diesem Fall.//  //Nehmen Sie ausführlich Stellung zu diesem Fall.// 
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 ===== Cybermobbing ===== ===== Cybermobbing =====
  
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 **Aufgabe Cybermobbing**\\  **Aufgabe Cybermobbing**\\ 
 Schauen Sie sich das folgende [[https://www.srf.ch/sendungen/school/medien-und-informatik/er-liked-mich-sie-liked-mich-nicht | Video]]  an. Diskutieren Sie zu zweit, ob jedem von Ihnen jederzeit passieren kann, oder ob der Fall Chantal ein Einzelfall ist. Schauen Sie sich das folgende [[https://www.srf.ch/sendungen/school/medien-und-informatik/er-liked-mich-sie-liked-mich-nicht | Video]]  an. Diskutieren Sie zu zweit, ob jedem von Ihnen jederzeit passieren kann, oder ob der Fall Chantal ein Einzelfall ist.
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 Wenn mehrere Täter und/oder Täterinnen eine Person via Web über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, dann spricht man von Cybermobbing. Dies kann geschehen in Form von Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten, Verbreitung und das Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder  gar pornografischen Fotos und Videos. Weiter könnte dies auch durch das Erstellen von (beleidigenden) Fake-Profilen, das Beschimpfen, Belästigen, Bedrohen und Erpressen via E-Mail, SMS etc. oder die Gründung von «Hassgruppen», in denen wie in einem Gästebuch negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können.  Wenn mehrere Täter und/oder Täterinnen eine Person via Web über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigen, bedrohen, blossstellen oder belästigen, dann spricht man von Cybermobbing. Dies kann geschehen in Form von Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten, Verbreitung und das Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder  gar pornografischen Fotos und Videos. Weiter könnte dies auch durch das Erstellen von (beleidigenden) Fake-Profilen, das Beschimpfen, Belästigen, Bedrohen und Erpressen via E-Mail, SMS etc. oder die Gründung von «Hassgruppen», in denen wie in einem Gästebuch negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können. 
 ([[https://www.skppsc.ch/de/themen/internet/cybermobbing/ | Quelle]]) ([[https://www.skppsc.ch/de/themen/internet/cybermobbing/ | Quelle]])
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-<WRAP center round todo 80%>+
  
 **Aufgabe Mobbing, oder nicht?**\\  **Aufgabe Mobbing, oder nicht?**\\ 
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 Die Ansprechpartner für verschiedene Probleme für Eltern und Lehrpersonen sind: \\ Die Ansprechpartner für verschiedene Probleme für Eltern und Lehrpersonen sind: \\
-  * Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: Kontaktformular: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/der-edoeb/kontakt/kontaktformular.html oder Telefon: +41 (0)58 462 43 95+  * Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter: Kontaktformular: https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/deredoeb/kontakt.html
   * Elternnotruf: Telefon: 0848 354 555 und www.elternnotruf.ch   * Elternnotruf: Telefon: 0848 354 555 und www.elternnotruf.ch
 \\  \\ 
 </panel> </panel>
 </accordion> </accordion>
 +<hidden>
 [[gf1:datenschutz3|Weiter]] [[gf1:datenschutz3|Weiter]]
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  • gf1/datenschutz2.1710224665.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2024/03/12 07:24
  • von marroc